Hallo zusammen,
ich plane für August 2026 eine mehrtägige Wanderung im Nationalpark Hohe Tauern und blicke ehrlich gesagt nicht ganz durch, was die aktuellen Regelungen betrifft. Ich habe auf der offiziellen Nationalpark-Website einiges gelesen, aber da steht so viel Verschiedenes für die einzelnen Bundesländer (Kärnten, Salzburg, Tirol) dass ich gar nicht mehr weiß wo ich anfangen soll.
Meine konkreten Fragen:
Es gibt ja diese Zonierung mit Kernzonen und Außenzonen – darf man die Kernzonen überhaupt selbstständig ohne Führung betreten, oder braucht man dafür eine spezielle Genehmigung? Und wenn ja, wie beantragt man die und kostet das etwas?
Ich möchte auch ein paar Nächte biwakieren, nicht auf der Hütte. Ist das innerhalb des Nationalparks grundsätzlich erlaubt oder nur an bestimmten Stellen? Ich habe widersprüchliche Infos dazu gefunden.
Außerdem: Gilt das Wegegebot überall gleich, oder gibt es Ausnahmen für erfahrene Wanderer? Ich bin kein Anfänger, habe schon mehrere Alpentouren gemacht, aber ich möchte natürlich nichts falsch machen und bin auch gegenüber den Naturschutzregeln durchaus respektvoll eingestellt.
Falls jemand konkrete Erfahrungen aus 2025 oder schon 2026 hat, wäre das super hilfreich. Danke schon mal!
Hallo, ich war letzten Sommer mit meinen Kindern im Bereich des Nationalparks unterwegs, allerdings eher in der Außenzone und auf markierten Wegen – da haben wir uns keine großen Gedanken über Genehmigungen gemacht. Aber ich erinnere mich, dass uns ein Ranger erklärt hat, dass die Kernzonen tatsächlich nur auf den ausgewiesenen Wegen betreten werden dürfen, und zwar ohne extra Genehmigung solange man sich an die Wege hält. Sobald man die verlassen möchte – für Biwak oder Querfeldein-Routen – sieht das anders aus.
Beim Biwakieren bin ich mir nicht sicher, das hat er nur kurz erwähnt und wir hatten das Thema ja nicht. Ich glaube aber, dass es im Salzburger Teil strenger gehandhabt wird als in Kärnten, bin da aber nicht sicher. Am besten direkt bei den jeweiligen Nationalparkverwaltungen anfragen – die haben separate Stellen für Tirol, Salzburg und Kärnten und die antworten eigentlich recht zügig per Mail. Ich hab das damals für eine andere Frage gemacht und innerhalb von zwei Tagen eine ausführliche Antwort bekommen.
Für Familienausflüge war es übrigens super, aber ich kann mir vorstellen, dass die Regelungen für mehrtägige Solotouren nochmal anders aussehen.
Kurze Klarstellung zur Zonierung, weil das immer wieder durcheinander gebracht wird:
Die Hohe Tauern haben drei Schutzzonen. Kernzone (Zone I): Betreten grundsätzlich nur auf ausgewiesenen Wegen, kein Verlassen der Wege ohne behördliche Genehmigung – das gilt unabhängig von Erfahrung. Außenzone (Zone II/III): deutlich lockerer gehandhabt, aber das variiert tatsächlich nach Bundesland.
Biwakieren: Im Nationalpark ist wildes Biwakieren offiziell verboten, zumindest in der Kernzone. Es gibt jedoch tolerierte Ausnahmen für Alpinisten oberhalb der Vegetationsgrenze auf Fels/Schnee – das ist aber eine Grauzone und keine offizielle Genehmigung. Ich würde da nicht drauf verlassen ohne vorher bei der Nationalparkverwaltung nachzufragen.
Mein Tipp: Die Nationalpark-Verwaltung in Matrei (für den Osttiroler Teil) ist sehr gut erreichbar und kennt die Regelungen für 2026 verbindlich. Salzburger Teil: Nationalparkzentrum Mittersill. Für Kärnten: Großkirchheim.
Das Wegegebot gilt übrigens für alle gleich – da gibt es keine Ausnahme für erfahrene Wanderer. Das ist Naturschutzrecht, keine Empfehlung.
Wie RouteProfi23 schreibt – das mit dem Wegegebot wird oft unterschätzt. Ich kenn das aus anderen Schutzgebieten in Europa, das ist keine Empfehlung sondern wirklich Vorschrift. Ich war zwar noch nicht im Hohe Tauern selber aber in vergleichbaren Naturparks in den Niederlanden und Belgien, und auch da hatten Leute immer die Erwartung dass Erfahrung irgendwie eine Ausnahme rechtfertigt – tut sie nicht. Die Regelungen schützen Fauna und Flora, nicht die Sicherheit des Wanderers.
Für das Biwak-Thema würd ich tatsächlich die direkte Anfrage empfehlen, schriftlich per Mail damit du auch ne schriftliche Antwort hast die du notfalls vorzeigen kannst. Mündliche Aussagen von Rangers sind gut gemeint aber juristisch nichts wert wenn's dann doch Probleme gibt.